Ja, Sie dürfen. Das gilt, sofern Sie an einer öffentlichen Hochschule studiert und weder der Hochschule noch Ihrem Betreuer ausdrücklich Verwertungs- oder Nutzungsrechte an Ihren Texten eingeräumt haben. Bis zur offiziellen Bewertung unterliegt die Arbeit aber dem Prüfungsrecht und darf erst danach publiziert werden.
An privaten Hochschulen, bei dualen Studiengängen oder bei Texten in Zusammenarbeit mit Unternehmen kann dies anders geregelt sein. Bitte überprüfen Sie hierzu Ihren Studien- oder Ausbildungsvertrag – oder erkundigen Sie sich direkt bei ihrer Hochschule oder im Unternehmen.