- Wenn der Hochschule oder dem Betreuer Verwertungs- und Nutzungsrechte eingeräumt wurden.
- Wenn der Text noch nicht bewertet wurde. Bis zur offiziellen Bewertung unterliegt die Arbeit dem Prüfungsrecht.
- An privaten Hochschulen, bei dualen Studiengängen oder Kooperationen mit Unternehmen muss eine Veröffentlichung im Vorhinein abgeklärt werden. Bitte überprüfen Sie hierzu Ihren Studien- oder Ausbildungsvertrag – oder erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Hochschule oder im Unternehmen.
Wann darf ich meine wissenschaftliche Arbeit NICHT veröffentlichen? Drucken
Geändert am: Di, 15 Dez, 2020 um 7:49 VORMITTAGS
War diese Antwort hilfreich? Ja Nein
Feedback sendenLeider konnten wir nicht helfen. Helfen Sie uns mit Ihrem Feedback, diesen Artikel zu verbessern.