1. Wenn der Hochschule oder dem Betreuer Verwertungs- und Nutzungsrechte eingeräumt wurden. 
  2. Wenn der Text noch nicht bewertet wurde. Bis zur offiziellen Bewertung unterliegt die Arbeit dem Prüfungsrecht. 
  3. An privaten Hochschulen, bei dualen Studiengängen oder Kooperationen mit Unternehmen muss eine Veröffentlichung im Vorhinein abgeklärt werden. Bitte überprüfen Sie hierzu Ihren Studien- oder Ausbildungsvertrag – oder erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Hochschule oder im Unternehmen